Gerne kann die Behandlung bei entsprechender Verordnung als Hausbesuch durchgeführt werden.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen und von Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen erstattet.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Preise!
Mit einem Gutschein können Gesundheitsförderung und Wohlbefinden auch verschenkt werden.